Knöllchen bei der Radtour

Bußgeldkatalog für Radfahrer

Der neue Bußgeldkatalog für Radfahrer ist da

Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass ausschließlich Führer von motorisierten Fahrzeugen Punkte in Flensburg bekommen können und Bußgelder zahlen müssen, wenn sie die Verkehrsregeln verletzen. Auch wenn du mit dem Fahrrad oder per Pedes unterwegs bist, musst du dich an die Straßenverkehrsordnung halten oder bei Verstößen zum Teil tief in die Tasche greifen.

Hältst du dich nicht an die Straßenverkehrsordnung, wird es 2022 teurer als jemals zuvor. Auch die Bußgelder für Verkehrsverstöße von Radfahrern wurden teils drastisch angehoben. Die wichtigsten Verstöße und ihre Konsequenzen beleuchten wir in diesem Beitrag.

 

Generelles in Sachen Bußgelder für Radfahrende

Im amtlichen Bußgeldkatalog sind die Ordnungswidrigkeiten, die Radfahrer betreffen können, nicht gesondert oder im Einzelnen aufgeführt. Als Faustregel gilt, muss ein Kraftfahrer ein Bußgeld von mehr als 55 € zahlen, wird der Radfahrer für das gleiche Delikt mit der Hälfte zur Kasse gebeten. Das Verwarngeld für Radfahrer beträgt 15 €, es sei denn im Bußgeldkatalog ist ein anderer Betrag festgelegt.

In der Regel ergeht ab einer Strafe von 60 € ein Bußgeldbescheid. Dieser ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für die Zustellung werden 28,50 € berechnet. Darüber hinaus wird das Konto beim Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg in fast allen Fällen mit mindestens einem Punkt belastet.

Für die Verkehrsverstöße sind nach Schwere vier Stufen festgelegt. Dazu gehören der einfache Verkehrsverstoß, der Verstoß mit Behinderung anderer, der mit Gefährdung anderer und der, durch welchen ein Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht werden.

Bußgeldkatalog für Radfahrer Helm
Zwar gibt es in Deutschland aktuell (Stand: September 2022) keine Helmpflicht in Deutschland. Experten sagen jedoch, dass dies in Zukunft früher oder später kommen wird. Zudem ist es einfach sicherer einen Helm zu tragen

 

Die wichtigsten Neuerungen zum Bußgeldkatalog für Radfahrer

Entgegen allen Unkenrufen gibt es nach wie vor in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Experten sagen allerdings voraus, dass diese über kurz oder lang kommen wird. Du solltest dem vorgreifen und dir einen erstklassigen, getesteten Fahrradhelm mit hohem Tragekomfort zulegen.

Radfahren auf dem Gehweg kann teuer werden

Fährst du mit dem Rad auf einem Gehweg oder auf einem sogenannten linksseitigen Radweg, wird dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung je nach Schwere mit 10 € bis 100 € gewürdigt. Unter einem linksseitigen Radweg versteht das Verkehrsrecht einen solchen, der quasi für den Gegenverkehr gedacht ist. Dies bedeutet immer, dass für die eigene Fahrtrichtung ein rechtsseitiger Radweg vorhanden ist.

Auch Radrennfahrer gehören auf den Radweg

Ist ein Radweg vorhanden, du benutzt diesen aber nicht, musst du mit bis zu 35 € Strafe rechnen. Diese Vorschrift betrifft alle, die beispielsweise in der Stadt mit dem Rad einkaufen, so wie sportliche Radfahrer, die größere Touren durchführen. Für Radsportler ist es schon fast eine Zumutung, wenn sie mit ihren Rennrädern außerhalb geschlossener Ortschaften bei Geschwindigkeiten von 50 km/h und darüber einen Radweg benutzen sollen. Trotzdem gilt, schreibt das blaue Schild mit dem Fahrrad die Benutzung des Radwegs vor, müssen sich auch Radrennfahrer daran halten, egal wie schnell sie unterwegs sind. Nur wenn kein Radweg oder ein Seitenstreifen für Radfahrer vorhanden ist, darf die reguläre Fahrbahn für die Trainingsfahrt genutzt werden.

Bußgeldkatalog für Radfahrer Rennradfahrer
Schreibt die Verkehrsordnung die Benutzung des Radwegs vor, müssen sich auch Radrennfahrer daran halten, egal wie schnell sie unterwegs sind.

Fußgängerzonen haben eigene Regeln

Nutzt du vorschriftswidrig einen Gehweg, selbst wenn das Fahren mit dem Rad nicht ausdrücklich durch Schilder verboten ist, kann das Bußgeld ebenso bis zu 100 € betragen.

Anders bei Fußgängerzonen, wenn diese nicht für Fahrradfahrer freigegeben sind. Das Bußgeld liegt dann bei 15 bis 40 €. Aber auch in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem solchen Gehweg kannst du nicht einfach munter drauflos radeln. Du darfst nicht schneller als die Schnittgeschwindigkeit fahren, ansonsten drohen Bußgelder bis zu 30 €. Was die Schrittgeschwindigkeit betrifft, gibt es hier unterschiedliche Auffassungen. In einigen Gebieten gelten 4 km/h als Schrittgeschwindigkeit, in anderen sind es 7 km/h und der Bundesverkehrsminister gibt 11 km/h an.

Transport von Kindern auf dem Rad

Soll der Nachwuchs auf dem Rad mitfahren, müssen dafür vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sein. Verstöße werden derzeit mit 5 € geahndet.

Grundregel dabei ist, dass nur Radfahrer Kinder mitnehmen dürfen, wenn diese selbst mindestens 16 Jahre alt sind. Außerdem dürfen nur Kinder bis zum 7. Lebensjahr auf einem Rad mitfahren. Ist der Nachwuchs älter, muss er selbst in die Pedale treten.

Bußgeldkatalog für Radfahrer Kinder
Bis zum 7. Lebensjahr dürfen Kinder ordnungsgemäß bei ihren Eltern mitfahren. Sind sie Elter müssen selber in die Pedale treten.

Um ein Kind überhaupt auf einem Rad mitnehmen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste ist der Kindersitz, der entsprechend der Größe des Kindes konzipiert sein sollte. Als Alternative ist es möglich, Kinder in einem Anhänger unterzubringen, welcher vom Fahrrad gezogen wird. Der Gepäckträger am Rad als Sitz für Kinder wird als nicht geeignet angesehen. Die Ordnungsbehörden prüfen inzwischen, ob ein genutzter Kindersitz überhaupt das Gewicht des kleinen Passagiers tragen darf. Meist sind vorn montierbare Kindersitze für Fahrräder bis 15 kg zulässig, Sitz für hinten dürfen oft bis zu 25 kg tragen.

Sehen und gesehen werden – die Fahrradbeleuchtung

Bußgeldkatalog für Radfahrer Beleuchtung
Auch eine angemessene Beleuchtung verhindert eine Strafe und ist sowieso in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben.

Kommst du mit dem Fahrrad in eine Fahrzeugkontrolle und die vorgeschriebene Beleuchtung ist nicht vorhanden oder defekt, wird dich dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bis zu 35 € kosten. Dies gilt auch dann, wenn du die Beleuchtung mitführst, diese aber nicht aufgesteckt oder montiert hast. Selbst das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstrahler kann mit bis zu 35 € geahndet werden.

Musik und Mobiltelefon auf dem Fahrrad

Problemlos mit dem Rad fahren, ohne gleich überall anzuecken, ist in unserer modernen Zeit nicht so ganz einfach. Die rechtswidrige Nutzung eines Mobiltelefons kann einen Autofahrer bis zu 55 € Bußgeld kosten. Dies gilt im übertragenen Sinne auch für Radfahrer, insbesondere wenn diese durch das Telefon abgelenkt sind und dadurch einen Unfall verursachen. Es reicht aber schon aus, mit Pods in den Ohren auf dem Rad Musik zu hören. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist dies eine Beeinträchtigung des Gehörs durch ein Gerät während der Fahrt, was mit 15 € geahndet wird.

 

Schlussgedanken – auch auf dem Rad lauern Bußgelder überall

Dass ungeduldige Radfahrer, die einen geschlossenen Bahnübergang schnell noch überqueren, bevor der Zug kommt, mit 350 € und zwei Punkten in Flensburg bestraft werden, dürfte allgemeine Akzeptanz finden. Dass Radfahrer, die ihre teuren aufsteckbaren LED-Lampen tagsüber lieber in der Tasche transportieren, mit bis zu 35 € zur Kasse gebeten werden, ist nicht so ganz einfach zu verstehen. Insgesamt ist der Bußgeldkatalog aber deutlich radfahrerfreundlicher geworden. Gerade das Parken auf Gehwegen, Radwegen und Fahrstreifen für Radfahrer ist nun extrem teuer geworden. Zudem kann ein Kraftfahrer in schweren Fällen mit einem Punkt in Flensburg rechnen, was für ein Vergehen im ruhenden Verkehr bislang einzigartig ist.

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