Freiwillige Helmpflicht schützt vor Mitschuld

Fahrradhelm

Radfahrer haben in Deutschland bisher keine Helmpflicht. Jedoch gehen immer mehr Radfahrer dazu über sich einen Helm zum eigenen Schutz aufzusetzen. Ich muss zugeben, bis Ende 2012 ebenfalls immer ohne Helm unterwegs gewesen zu sein. Erst nachdem ich mit dem Rennrad fahren begann, fand auch bei mir Einsicht statt. Das Tempo und einhergehende Risiko ist mir plötzlich zu groß. Und seit fast einem Jahr fahre ich nun jedes Fahrrad vorbildlich mit Helm.

Ohne Helm trägt man Mitschuld

Jetzt gab es eine neue Gerichtsentscheidung zum Thema „Helm“ und wie es sich verhält wenn es zum Verkehrsunfall mit Verletzungen kommt.

„Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen – sich verkehrswidrig verhaltenden – Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen.

So der Entscheid des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in einem konkreten Fall, bei dem ein Mitverschuldensanteil mit 20 Prozent bemessen wurde. In die Bemessung flossen verschiedene Faktoren mit ein. Zum einen auch das ein Helm eine Verletzung nicht hätte komplett vermeiden können. Zum anderen aber das grob fahrlässige Verhalten des Unfallverursachers.

Vorbildfunktion und Sicherheit

Als Radfahrer hat man in vielen Situationen eine Vorbildfunktion und ich persönlich komme dieser nach, wo immer ich kann. Rote Ampeln, Handzeichen (natürlich nur die positiven), rücksichtsvolles Bremsen und eben der Fahrradhelm. Als Vater von drei Kindern habe ich das mit dem Helm spät aber rechtzeitig gelernt. Wie ich schon schrieb, sitze ich nicht mehr ohne Helm auf dem Rad. Und meine Kinder erinnern mich im Zweifel.

Die Sicherheit steigt mit Fahrradhelm enorm. Kopfverletzungen enden oft schlimm. Und wir haben doch alle nur einen Kopf. Mit einer Helmpflicht auf dem Rad hätte ich kein Problem. Heute gibt es wunderschöne Designs und auch das Material ist vielseitig. Man fährt schließlich keinen Stahlhelm.

In diesem Sinne, weiterhin gute Fahrt!

Foto © arsdigital - Fotolia.com

3 Kommentare

  1. Versteh ich nicht, als ob ein Helm es verhindern würde, dass ein Auto mich um fährt. Klar wäre der Schutz höher mit Helm aber deswegen gleich eine Teilschuld kassieren. Finde ich nicht gut !!

    • Hallo Michi,

      natürlich kann ein Helm nicht verhindern das Radfahrer von Autos angefahren werden oder es anderweitig zu Verkehrsunfällen kommt. Darum geht es auch nicht. Ein Helm kann aber Leben retten und Verletzungen deutlich mindern. Wenn Du keinen Helm trägst und es zum Unfall mit Kopfverletzungen kommt, hast Du eine Art Mitschuld. Denn die Wahrscheinlichkeit, die Verletzung zu reduzieren wäre mit Helm gegeben. Somit denke ich schon das hier eine Teilschuld sinnvoll sein kann.

      Selbstverständlich ist das aber nur meine persönliche Meinung und man darf es sehen wie man möchte. :-)

      • Ja ok, wenn die Verletzung verhindert werden kann dann ist das noch irgendwo einzusehen. Hatte mehr den Gedanken im Kopf, dass eine Teilschuld wenn ich mir den Arm breche nicht wirklich gerechtfertigt wäre. Vielleicht habe ich das falsch aufgefasst. Wenn es tatsächlich nur um Kopfverletzungen geht ist das wieder was anderes.

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