Der Sommer geht zu Ende, die Tage werden kürzer – und damit beginnt die Zeit, in der deine Fahrradbeleuchtung wieder in den Fokus rückt. Auch ich habe früher oft erst im Herbst gemerkt, wie wichtig es ist, vorbereitet zu sein. Hier erfährst du, wann du deine Beleuchtung einschalten musst, was gesetzlich vorgeschrieben ist und wie du auf Nummer sicher fährst.
Inhaltsverzeichnis
Wartung vor dem Einschalten – bist du vorbereitet?
Egal ob Dynamo, Akku oder Batterie: Kontrolliere regelmäßig, ob dein Lichtsystem noch funktioniert. Ich prüfe vor jeder Tour:
- Ladezustand der Akkus
- Sitz der Kabel bei Dynamobetrieb
- Ob die Leuchtmittel noch intakt sind
Mehr zur richtigen Technik findest du auch in meinem Beitrag Lux vs. Lumen bei Fahrradbeleuchtung.
Wann muss laut StVO das Licht an?
Seit 2013 gilt: Du musst deine Fahrradbeleuchtung einschalten…
- während der Dämmerung
- bei Dunkelheit
- oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern (z. B. Nebel, starker Regen)
Tipp: Gerade im Herbst kann es mittags plötzlich neblig werden – nimm deine Beleuchtung lieber immer mit, auch wenn’s am Start hell ist.
Welche Lichtsysteme sind erlaubt?
Du darfst heute wählen zwischen:
- Dynamobetrieb (Seitenläufer oder Nabendynamo)
- akku- oder batteriebetriebener Beleuchtung
Wichtig ist: Deine Leuchten müssen das K-Prüfzeichen vom Kraftfahrt-Bundesamt tragen – sonst sind sie im öffentlichen Verkehr nicht zulässig.
Wenn du mehr zu technischen Voraussetzungen lesen möchtest, schau dir meinen Beitrag zu erlaubten Spannungen bei Fahrradbeleuchtung an.

Was zusätzlich vorgeschrieben ist
Nicht nur das Einschalten zählt – auch Reflektoren sind Pflicht:
- weißer Frontreflektor (darf im Scheinwerfer integriert sein)
- roter Rückstrahler (in Rücklicht integriert)
- gelbe Pedalreflektoren vorn und hinten
- zwei Speichenreflektoren pro Rad oder reflektierende Streifen an den Reifen
Was ist neu erlaubt?
Neu seit der letzten Gesetzesänderung:
- Bremslichtfunktion bei Rückleuchten ist erlaubt
- Tagfahrlicht und Fernlicht bei Frontscheinwerfern sind zulässig – aber bitte blendfrei!
- bei Fahrrädern mit über 1 m Breite: 2 Front- und 2 Rücklichter vorgeschrieben
- bei Anhängern ab 60 cm Breite: zusätzliche Reflektoren und Licht nötig
Wichtig: Deine Leuchten dürfen nicht blinken! Das gilt für vorne und hinten. Einzige Ausnahme: Blinker an Lastenrädern oder Liegerädern sind inzwischen erlaubt.
Fazit: Licht an, aber richtig!
Fahrradbeleuchtung ist mehr als ein gesetzliches Muss – sie ist deine Lebensversicherung bei schlechten Sichtverhältnissen. Denk daran:
- immer prüfen, ob dein Licht funktioniert
- bei Bedarf mitführen – auch tagsüber
- nur zugelassene Systeme nutzen (K-Prüfzeichen!)
Ich fahre selbst das ganze Jahr über Rad und habe mir angewöhnt, mein Licht lieber einmal zu oft als zu wenig mitzunehmen. Du wirst sehen: Wer sichtbar ist, ist sicherer unterwegs.
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