Verkehrssicheres Fahrrad: sicher auf deutschen Straßen unterwegs

Verkehrssicheres Fahrrad
Verkehrssicheres Fahrrad

Deutschland gilt als ein Land, in dem alles bis ins kleinste Detail per Gesetz und Vorschrift geregelt ist. Das mag mal mehr, mal weniger von Vorteil sein. In jedem Fall aber drohen demjenigen Strafen und Sanktionen, der sich über die Vorschriften hinweg setzt. Damit dir das mit deinem Fahrrad nicht auch passiert, haben wir die aktuellen Bestimmungen und Vorschriften für dich zusammengestellt, die dir ein verkehrssicheres Fahrrad auf deutschen Straßen garantieren.

Was benötigt ein verkehrssicheres Fahrrad?

Auch wenn manch ein Puritaner jedes Teil verschmäht, das sein Fahrrad schwerer (und damit langsamer) macht: In Deutschland gibt es einige Vorrichtungen und Einzelteile, die zwingend am Fahrrad vorhanden sein müssen – zumindest dann, wenn der Besitzer mit besagtem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und Plätzen fahren will, auf denen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt. Welche das im Einzelnen sind und wie diese beschaffen sein müssen, erfährst du hier.

Bremsen

Ein verkehrssicheres Fahrrad muss zwei Bremsen besitzen, die voneinander unabhängig funktionieren (StVZO, Abschn. 3, §65). Im Falle eines Kinderfahrrads sollte es sich im Idealfall um je eine Hand- und eine Rücktrittbremse handeln. In jedem Falle ist das bloße Vorhandensein der Bremsen allein nicht ausreichend. Beide Bremsen müssen auch einwandfrei funktionieren.

Klingel

Auf kuriose Art und Weise versteift sich der Gesetzgeber bei diesem Punkt. Die Vorschrift lautet (Zitat):

„Fahrräder (…) müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.“

StVZO, Abschn. 4, §64a

Hier könne man nun wieder weiterforschen und würde sicher auch irgendwo im tiefsten Paragraphensumpf eine Definition für das Adjektiv „helltönend“ finden. Für den Moment aber gilt es festzuhalten: Es muss eine Klingel (Glocke) an den Lenker. Ein anderes akustisches Warninstrument (wie zum Beispiel Ballhupen, Xylophone oder Triangeln) sind nicht zulässig.

Verkehrssicheres Fahrrad-Klingel
Verkehrssicheres Fahrrad-Klingel

Licht

Dass dem Gesetzgeber dieser Punkt besonders wichtig ist, liegt auf der Hand: Bei Nacht, Nebel oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen ist es für die übrigen Verkehrsteilnehmer essentiell, dich auf deinem Fahrrad sehen zu können.

Welche Richtwerte muss das Licht am Fahrrad erfüllen?

Um das Fahrrad verkehrssicher im Sinne der StVZO zu machen, genügt es nicht, dass du dir ein x-beliebiges Glühlämpchen vorne und hinten an dein Fahrrad montierst. Stattdessen ist unter Abschnitt 3, § 67 (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) genau festgehalten, wie die Lampen an deinem Fahrrad beschaffen sein müssen.

Energieleistung und -versorgung
Die Nennleistung der Lichtmaschine muss mindestens 3 Watt betragen, während die Nennspannnung 6 Volt betragen sollte. Alternativ können Lampen mit 6-Volt-Batterien betrieben werden, wobei die Möglichkeit einer Dauerbeleuchtung natürlich gegeben sein muss.

Beleuchtungsradius der Lampen

Während das Vorderlicht des Fahrrads weiß sein muss, besteht der Gesetzgeber für das hintere Licht auf eine rote Lampe. Interessanter beziehungsweise noch differenzierter wird es hingegen bei den folgenden spezifisch festgelegten Werten.

Der Lichtkegel des Vorderlichtes muss (Zitat) „ mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer“. Mit anderen Worten soll darauf geachtet werden, keine anderen Verkehrsteilnehmer zu blenden, aber dennoch einen ausreichenden Bereich vor dem Fahrrad zu beleuchten. Zudem muss vorne am Fahrrad mindestens ein nach vorne wirkender weißer Rückstrahler (auch Reflektor genannt) angebracht sein. Dieser befindet sich meistens direkt unterhalb des Scheinwerfers beziehungsweise der Lampe.

Verkehrssicheres Fahrrad-Frontscheinwerfer
Verkehrssicheres Fahrrad-Frontscheinwerfer

Die Schlussleuchte des Fahrrads sollte hingegen eine rote Färbung aufweisen. Hier solltest du darauf achten, dass (Zitat) „deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Straße befindet.“ Für gewöhnlich befindet sich die Schlussleuchte am Schutzblech, sodass diese Auflage einfach zu erfüllen ist. Wenn dein Rad weder Schutzbleche noch Gepäckträger besitzt, wirst du spätestens jetzt merken, dass es gar nicht so einfach ist, ein nicht verkehrssicheres Fahrrad nachträglich daraufhin aufzurüsten. Denn neben der Schlussleuchte sind hinten am Rad auch noch ein roter Rückstrahler, „dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet“ sowie ein Großflächen-Rückstrahler (gekennzeichnet mit einem „Z“) anzubringen. Allerdings sei angemerkt, dass Schlussleuchte und einer der Rückstrahler in einem Gerät vereint sein dürfen. Wenn du willst (und kannst), darfst du dein Fahrrad auch noch mit einer zusätzlichen roten Standleuchte ausstatten. Dies ist allerdings nur dann erlaubt, wenn sie unabhängig von der übrigen Fahrradbeleuchtung einschaltbar ist.

Auch die Art des Betriebs der Leuchten ist gesetzlich definiert. So heißt es in dem bereits oben zitierten Paragraphen, dass Scheinwerfer und Schlussleuchte nur zusammen einschaltbar sein dürfen. Diese Regel gilt indes hauptsächlich für Dynamos (Lichtmaschinen). Wenn eine Standbeleuchtung zusätzlich betrieben wird, so darf diese auch nur hinten leuchten.

Verkehrssicheres Fahrrad-Rückleuchte

Hier endet die Liste der verpflichtenden Lichteinrichtungen an deinem Fahrrad jedoch noch nicht. Weiter geht es mit den Pedalen. Hier solltest du darauf achten, dass jedes Pedal sowohl vorne als auch hinten mit einem gelben Rückstrahler versehen ist. Weitere Rückstrahler, die zur Seite hin wirksam sind, müssen nicht zwingend angebracht werden, sind aber zulässig.

Was die Längsseiten deines Fahrrads angeht, so hat das Gesetz ein paar Vorschriften für dich auf Lager. Dabei wird wieder einmal penibel darauf geachtet, diese möglichst unverständlich zu formulieren. Daher in vereinfachter Form:

Pro Rad müssen jeweils zwei gelbe Speichenrückstrahler (sogenannte Katzenaugen) angebracht werden. Diese müssen jeweils in einem Abstand von 180 Grad zueinander stehen (also bringe sie einfach jeweils oben und unten an den Speichen eines Rades an). Weiterhin müssen (Zitat) „ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades“ angebracht werden. Wenn du dein Fahrrad „straßenfertig“ gekauft hast, werden die Reifen automatisch über diese Reflektorstreifen verfügen. Ansonsten bekommst du aber auch Streifen für die Speichen oder sogar komplette Speichenbeleuchtungen im Fachhandel.

Sonderregelungen für Rennräder

Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 Kilogramm beträgt, werden in der StVZO, §67, Abschnitt 11-12 hinsichtlich der lichttechnischen Einrichtungen gesondert behandelt. Konkret gelten für sie folgende Regelungen:

  • Als Lichtquellen reichen batteriebetriebene Schweinwerfer bzw. Schlussleuchten aus. Der Schweinwerfer kann auch weniger Leistung als die oben beschriebenen 6V Nennspannung aufweisen. Schweinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschaltbar sein.
  • Diese müssen nicht fest am Fahrrad montiert sein; jedoch ist es notwendig, sie mitzuführen und bei Dunkelheit, Nebel und anderweitig schlechten Sichtverhältnissen anzubringen/zu verwenden.
  • Wenn du mit deinem Rennrad an einem Rennen teilnimmst, bist du bzw. dein Rad für die Dauer des Rennens von diesen Vorschriften komplett befreit.

Empfohlene Komponenten für ein verkehrssicheres Fahrrad

Neben diesen Teilen, die verpflichtend am Fahrrad vorhanden und betriebstauglich/bereit sein müssen, gibt es weitere Fahrradkomponenten, die zur Sicherheit und für den Fahrkomfort in der Stadt oder auf öffentlichen Straßen und Wegen angemessen sind. Vor allem für Kinder sind einige dieser Komponenten unbedingt eine Überlegung wert. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie indes nicht.

Sicherheitslenker
Zum Schutz vor Verletzungen, die durch Stürze evoziert werden, sind diese speziellen Lenker mit weichen und verdickten Enden gerade für kleinere Kinder empfehlenswert.

Sichere Griffe am Puky
Sichere Griffe am Puky

Kettenschutz
Entgegen vielleicht entstehenden Annahmen geht es hier nicht darum, die Kette zu schützen, sondern den Fahrradfahrer vor der Kette. Um zu verhindern, dass sich Kleidung oder gar Gliedmaßen beim Fahren in der Kette verfangen, ist diese Schutzvorrichtung zu empfehlen.

Verkehrssicheres Fahrrad-Kettenschutz
Verkehrssicheres Fahrrad-Kettenschutz

Gepäckträger
Wofür dieses „Accessoire“ gedacht ist, braucht wohl nicht lange erklärt zu werden. In sicherheitstechnischer Sicht ist das Vorhandensein eines Gepäckträgers vor allem dann sinnvoll, wenn die Alternative lauten würde, Einkäufe oder sonstiges Gepäck in den Händen auf dem Fahrrad zu transportieren. Einhändiges Fahren auf dem Rad ist nämlich nur dann erlaubt, wenn man das Fahrrad völlig unter der Kontrolle hat. Diese Kontrolle wird durch Gegenstände in einer Hand immens beeinträchtigt.

Schutzbleche
Tragen diese altbewährten Teile auch einen Namen, der sich schon stark nach Personenschutz anhört, geht es hier doch in erster Linie darum, die Kleidung des Fahrradfahrers vor Verdreckung zu schützen. Gerade bei der Fahrt über nasse Straßen oder gar nicht asphaltierte Wege kommen Schutzbleche dem Besitzer zugute.

Gangschaltung
Auch hier steht zwar der Komfort des Fahrers im Vordergrund, aber auch eine sicherheitstechnische Komponente ist bei der Gangschaltung vorhanden. Denn der rasche Wechsel in einen leichteren Gang kann bei Fahrten gegen eine starke Steigung sicherstellen, dass man weitertreten und den Hügel oder Berg erklimmen kann, anstatt mitsamt dem Rad einfach umzufallen.

Verkehrssicheres Fahrrad-Gangschaltung
Verkehrssicheres Fahrrad-Gangschaltung

Was passiert, wenn mein Fahrrad nicht verkehrssicher ist?

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht auf pauschale Art und Weise möglich, da es immer von der jeweiligen Situation abhängt. In einem anderen Ratgeber beschäftigen wir uns übrigens ausgiebig mit der Frage, wann und wofür die Polizei Radfahrer zur Kasse bitten oder sogar drastischere Strafen als die Zahlung eines Ordnungsgeldes verhängen kann. Trotzdem sollen hier schon einmal einige mögliche Szenarien geschildert werden.

Fehlende oder nicht betriebsbereite Beleuchtung

Sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht oder partiell nicht vorhanden beziehungsweise nicht betriebsbereit (weil kaputt/ohne Batterien) wird im Regelfall ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Mehr wird es, wenn durch diesen Umstand andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In diesem Fall beträgt das Bußgeld schon 25 Euro. Kommt es infolge der fehlenden oder nicht betriebsbereiten Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad zu einem Unfall mit einem oder mehreren anderen Verkehrsteilnehmern oder kommt es zu einem Fall von Sachbeschädigung (zum Beispiel an parkenden Autos), winkt ein Bußgeldbescheid in Höhe von 35 Euro. Wohlgemerkt: Dies sind nur die Kosten, die sich auf fehlendes oder nicht ordnungsgemäß funktionierendes Licht beziehen. Weitere Bußgelder und entstehende Kosten sind abhängig von der individuellen Situation.

Nicht benutzte oder verdreckte Beleuchtung

Der Tatbestand ist ein anderer, die Folgen sind indes genau die gleichen:

  • Normalfall (keine Folgen oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer): 20 Euro.
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 25 Euro
  • mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung: 35 Euro

Fehler bei Klingel oder Bremsen

Stellt sich bei einer Verkehrskontrolle oder Überprüfung heraus, dass deine Bremsen oder Klingel nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren, droht ebenfalls ein Bußgeld. Erstaunlicherweise sind dem Gesetzgeber funktionierende Bremsen offenbar weniger wichtig als funktionierendes Licht, denn hier gilt: Sind die Bremsen oder die Klingel nicht im vorschriftsmäßigen Zustand beziehungsweise nicht vorhanden oder nicht benutzbar, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.

8 Kommentare

  1. meine enkelin hat verkehrsunterricht ihre gangschaltung ist leicht defekt.der polizist sagte ihn ihn fahrrad sei nicht verkehrssicher.stimmt das?

    • Eine Rechtsberatung darf ich nicht geben. Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass ein Fahrrad seine Verkehrstauglichkeit verliert, nur weil die Gänge bei der Schaltung nicht mehr sauber funktionieren. Das Fahrrad funktioniert ja wahrscheinlich ansonsten prima und ist entsprechend ausgestattet. Da würde ich mir also keine Sorgen machen.

      Schade, wenn Kinder durch solche Informationen enttäuscht werden. :-(

  2. ich wundere mich das Fahrräder keine Spiegel benötigen denn beim fahren auf den Strassen und den nicht hörbaren Elektroautos kann es beim abbiegen schnell zu Unfällen kommen

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