Verkehrssicheres Fahrrad: sicher auf deutschen Straßen unterwegs

Verkehrssicheres Fahrrad
Verkehrssicheres Fahrrad

Deutschland gilt als ein Land, in dem alles bis ins kleinste Detail per Gesetz und Vorschrift geregelt ist. Das mag mal mehr, mal weniger von Vorteil sein. In jedem Fall aber drohen demjenigen Strafen und Sanktionen, der sich ĂŒber die Vorschriften hinweg setzt. Damit dir das mit deinem Fahrrad nicht auch passiert, haben wir die aktuellen Bestimmungen und Vorschriften fĂŒr dich zusammengestellt, die dir ein verkehrssicheres Fahrrad auf deutschen Straßen garantieren.

Was benötigt ein verkehrssicheres Fahrrad?

Auch wenn manch ein Puritaner jedes Teil verschmĂ€ht, das sein Fahrrad schwerer (und damit langsamer) macht: In Deutschland gibt es einige Vorrichtungen und Einzelteile, die zwingend am Fahrrad vorhanden sein mĂŒssen – zumindest dann, wenn der Besitzer mit besagtem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und PlĂ€tzen fahren will, auf denen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt. Welche das im Einzelnen sind und wie diese beschaffen sein mĂŒssen, erfĂ€hrst du hier.

Bremsen

Ein verkehrssicheres Fahrrad muss zwei Bremsen besitzen, die voneinander unabhĂ€ngig funktionieren (StVZO, Abschn. 3, §65). Im Falle eines Kinderfahrrads sollte es sich im Idealfall um je eine Hand- und eine RĂŒcktrittbremse handeln. In jedem Falle ist das bloße Vorhandensein der Bremsen allein nicht ausreichend. Beide Bremsen mĂŒssen auch einwandfrei funktionieren.

Klingel

Auf kuriose Art und Weise versteift sich der Gesetzgeber bei diesem Punkt. Die Vorschrift lautet (Zitat):

„FahrrĂ€der (…) mĂŒssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerĂŒstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen fĂŒr Schallzeichen dĂŒrfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An FahrrĂ€dern sind auch Radlaufglocken nicht zulĂ€ssig.“

StVZO, Abschn. 4, §64a

Hier könne man nun wieder weiterforschen und wĂŒrde sicher auch irgendwo im tiefsten Paragraphensumpf eine Definition fĂŒr das Adjektiv „helltönend“ finden. FĂŒr den Moment aber gilt es festzuhalten: Es muss eine Klingel (Glocke) an den Lenker. Ein anderes akustisches Warninstrument (wie zum Beispiel Ballhupen, Xylophone oder Triangeln) sind nicht zulĂ€ssig.

Verkehrssicheres Fahrrad-Klingel
Verkehrssicheres Fahrrad-Klingel

Licht

Dass dem Gesetzgeber dieser Punkt besonders wichtig ist, liegt auf der Hand: Bei Nacht, Nebel oder sonstigen schlechten SichtverhĂ€ltnissen ist es fĂŒr die ĂŒbrigen Verkehrsteilnehmer essentiell, dich auf deinem Fahrrad sehen zu können.

Welche Richtwerte muss das Licht am Fahrrad erfĂŒllen?

Um das Fahrrad verkehrssicher im Sinne der StVZO zu machen, genĂŒgt es nicht, dass du dir ein x-beliebiges GlĂŒhlĂ€mpchen vorne und hinten an dein Fahrrad montierst. Stattdessen ist unter Abschnitt 3, § 67 (Lichttechnische Einrichtungen an FahrrĂ€dern) genau festgehalten, wie die Lampen an deinem Fahrrad beschaffen sein mĂŒssen.

Energieleistung und -versorgung
Die Nennleistung der Lichtmaschine muss mindestens 3 Watt betragen, wĂ€hrend die Nennspannnung 6 Volt betragen sollte. Alternativ können Lampen mit 6-Volt-Batterien betrieben werden, wobei die Möglichkeit einer Dauerbeleuchtung natĂŒrlich gegeben sein muss.

Beleuchtungsradius der Lampen

WĂ€hrend das Vorderlicht des Fahrrads weiß sein muss, besteht der Gesetzgeber fĂŒr das hintere Licht auf eine rote Lampe. Interessanter beziehungsweise noch differenzierter wird es hingegen bei den folgenden spezifisch festgelegten Werten.

Der Lichtkegel des Vorderlichtes muss (Zitat) „ mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer“. Mit anderen Worten soll darauf geachtet werden, keine anderen Verkehrsteilnehmer zu blenden, aber dennoch einen ausreichenden Bereich vor dem Fahrrad zu beleuchten. Zudem muss vorne am Fahrrad mindestens ein nach vorne wirkender weißer RĂŒckstrahler (auch Reflektor genannt) angebracht sein. Dieser befindet sich meistens direkt unterhalb des Scheinwerfers beziehungsweise der Lampe.

Verkehrssicheres Fahrrad-Frontscheinwerfer
Verkehrssicheres Fahrrad-Frontscheinwerfer

Die Schlussleuchte des Fahrrads sollte hingegen eine rote FĂ€rbung aufweisen. Hier solltest du darauf achten, dass (Zitat) „deren niedrigster Punkt der leuchtenden FlĂ€che sich nicht weniger als 250 mm ĂŒber der Straße befindet.“ FĂŒr gewöhnlich befindet sich die Schlussleuchte am Schutzblech, sodass diese Auflage einfach zu erfĂŒllen ist. Wenn dein Rad weder Schutzbleche noch GepĂ€cktrĂ€ger besitzt, wirst du spĂ€testens jetzt merken, dass es gar nicht so einfach ist, ein nicht verkehrssicheres Fahrrad nachtrĂ€glich daraufhin aufzurĂŒsten. Denn neben der Schlussleuchte sind hinten am Rad auch noch ein roter RĂŒckstrahler, „dessen höchster Punkt der leuchtenden FlĂ€che sich nicht höher als 600 mm ĂŒber der Fahrbahn befindet“ sowie ein GroßflĂ€chen-RĂŒckstrahler (gekennzeichnet mit einem „Z“) anzubringen. Allerdings sei angemerkt, dass Schlussleuchte und einer der RĂŒckstrahler in einem GerĂ€t vereint sein dĂŒrfen. Wenn du willst (und kannst), darfst du dein Fahrrad auch noch mit einer zusĂ€tzlichen roten Standleuchte ausstatten. Dies ist allerdings nur dann erlaubt, wenn sie unabhĂ€ngig von der ĂŒbrigen Fahrradbeleuchtung einschaltbar ist.

Auch die Art des Betriebs der Leuchten ist gesetzlich definiert. So heißt es in dem bereits oben zitierten Paragraphen, dass Scheinwerfer und Schlussleuchte nur zusammen einschaltbar sein dĂŒrfen. Diese Regel gilt indes hauptsĂ€chlich fĂŒr Dynamos (Lichtmaschinen). Wenn eine Standbeleuchtung zusĂ€tzlich betrieben wird, so darf diese auch nur hinten leuchten.

Verkehrssicheres Fahrrad-RĂŒckleuchte

Hier endet die Liste der verpflichtenden Lichteinrichtungen an deinem Fahrrad jedoch noch nicht. Weiter geht es mit den Pedalen. Hier solltest du darauf achten, dass jedes Pedal sowohl vorne als auch hinten mit einem gelben RĂŒckstrahler versehen ist. Weitere RĂŒckstrahler, die zur Seite hin wirksam sind, mĂŒssen nicht zwingend angebracht werden, sind aber zulĂ€ssig.

Was die LĂ€ngsseiten deines Fahrrads angeht, so hat das Gesetz ein paar Vorschriften fĂŒr dich auf Lager. Dabei wird wieder einmal penibel darauf geachtet, diese möglichst unverstĂ€ndlich zu formulieren. Daher in vereinfachter Form:

Pro Rad mĂŒssen jeweils zwei gelbe SpeichenrĂŒckstrahler (sogenannte Katzenaugen) angebracht werden. Diese mĂŒssen jeweils in einem Abstand von 180 Grad zueinander stehen (also bringe sie einfach jeweils oben und unten an den Speichen eines Rades an). Weiterhin mĂŒssen (Zitat) „ringförmig zusammenhĂ€ngende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades“ angebracht werden. Wenn du dein Fahrrad „straßenfertig“ gekauft hast, werden die Reifen automatisch ĂŒber diese Reflektorstreifen verfĂŒgen. Ansonsten bekommst du aber auch Streifen fĂŒr die Speichen oder sogar komplette Speichenbeleuchtungen im Fachhandel.

Sonderregelungen fĂŒr RennrĂ€der

RennrĂ€der, deren Gewicht nicht mehr als 11 Kilogramm betrĂ€gt, werden in der StVZO, §67, Abschnitt 11-12 hinsichtlich der lichttechnischen Einrichtungen gesondert behandelt. Konkret gelten fĂŒr sie folgende Regelungen:

  • Als Lichtquellen reichen batteriebetriebene Schweinwerfer bzw. Schlussleuchten aus. Der Schweinwerfer kann auch weniger Leistung als die oben beschriebenen 6V Nennspannung aufweisen. Schweinwerfer und Schlussleuchte mĂŒssen nicht zusammen einschaltbar sein.
  • Diese mĂŒssen nicht fest am Fahrrad montiert sein; jedoch ist es notwendig, sie mitzufĂŒhren und bei Dunkelheit, Nebel und anderweitig schlechten SichtverhĂ€ltnissen anzubringen/zu verwenden.
  • Wenn du mit deinem Rennrad an einem Rennen teilnimmst, bist du bzw. dein Rad fĂŒr die Dauer des Rennens von diesen Vorschriften komplett befreit.

Empfohlene Komponenten fĂŒr ein verkehrssicheres Fahrrad

Neben diesen Teilen, die verpflichtend am Fahrrad vorhanden und betriebstauglich/bereit sein mĂŒssen, gibt es weitere Fahrradkomponenten, die zur Sicherheit und fĂŒr den Fahrkomfort in der Stadt oder auf öffentlichen Straßen und Wegen angemessen sind. Vor allem fĂŒr Kinder sind einige dieser Komponenten unbedingt eine Überlegung wert. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie indes nicht.

Sicherheitslenker
Zum Schutz vor Verletzungen, die durch StĂŒrze evoziert werden, sind diese speziellen Lenker mit weichen und verdickten Enden gerade fĂŒr kleinere Kinder empfehlenswert.

Sichere Griffe am Puky
Sichere Griffe am Puky

Kettenschutz
Entgegen vielleicht entstehenden Annahmen geht es hier nicht darum, die Kette zu schĂŒtzen, sondern den Fahrradfahrer vor der Kette. Um zu verhindern, dass sich Kleidung oder gar Gliedmaßen beim Fahren in der Kette verfangen, ist diese Schutzvorrichtung zu empfehlen.

Verkehrssicheres Fahrrad-Kettenschutz
Verkehrssicheres Fahrrad-Kettenschutz

GepÀcktrÀger
WofĂŒr dieses „Accessoire“ gedacht ist, braucht wohl nicht lange erklĂ€rt zu werden. In sicherheitstechnischer Sicht ist das Vorhandensein eines GepĂ€cktrĂ€gers vor allem dann sinnvoll, wenn die Alternative lauten wĂŒrde, EinkĂ€ufe oder sonstiges GepĂ€ck in den HĂ€nden auf dem Fahrrad zu transportieren. EinhĂ€ndiges Fahren auf dem Rad ist nĂ€mlich nur dann erlaubt, wenn man das Fahrrad völlig unter der Kontrolle hat. Diese Kontrolle wird durch GegenstĂ€nde in einer Hand immens beeintrĂ€chtigt.

Schutzbleche
Tragen diese altbewĂ€hrten Teile auch einen Namen, der sich schon stark nach Personenschutz anhört, geht es hier doch in erster Linie darum, die Kleidung des Fahrradfahrers vor Verdreckung zu schĂŒtzen. Gerade bei der Fahrt ĂŒber nasse Straßen oder gar nicht asphaltierte Wege kommen Schutzbleche dem Besitzer zugute.

Gangschaltung
Auch hier steht zwar der Komfort des Fahrers im Vordergrund, aber auch eine sicherheitstechnische Komponente ist bei der Gangschaltung vorhanden. Denn der rasche Wechsel in einen leichteren Gang kann bei Fahrten gegen eine starke Steigung sicherstellen, dass man weitertreten und den HĂŒgel oder Berg erklimmen kann, anstatt mitsamt dem Rad einfach umzufallen.

Verkehrssicheres Fahrrad-Gangschaltung
Verkehrssicheres Fahrrad-Gangschaltung

Was passiert, wenn mein Fahrrad nicht verkehrssicher ist?

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht auf pauschale Art und Weise möglich, da es immer von der jeweiligen Situation abhĂ€ngt. In einem anderen Ratgeber beschĂ€ftigen wir uns ĂŒbrigens ausgiebig mit der Frage, wann und wofĂŒr die Polizei Radfahrer zur Kasse bitten oder sogar drastischere Strafen als die Zahlung eines Ordnungsgeldes verhĂ€ngen kann. Trotzdem sollen hier schon einmal einige mögliche Szenarien geschildert werden.

Fehlende oder nicht betriebsbereite Beleuchtung

Sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht oder partiell nicht vorhanden beziehungsweise nicht betriebsbereit (weil kaputt/ohne Batterien) wird im Regelfall ein Bußgeld von 20 Euro fĂ€llig. Mehr wird es, wenn durch diesen Umstand andere Verkehrsteilnehmer gefĂ€hrdet werden. In diesem Fall betrĂ€gt das Bußgeld schon 25 Euro. Kommt es infolge der fehlenden oder nicht betriebsbereiten Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad zu einem Unfall mit einem oder mehreren anderen Verkehrsteilnehmern oder kommt es zu einem Fall von SachbeschĂ€digung (zum Beispiel an parkenden Autos), winkt ein Bußgeldbescheid in Höhe von 35 Euro. Wohlgemerkt: Dies sind nur die Kosten, die sich auf fehlendes oder nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ funktionierendes Licht beziehen. Weitere Bußgelder und entstehende Kosten sind abhĂ€ngig von der individuellen Situation.

Nicht benutzte oder verdreckte Beleuchtung

Der Tatbestand ist ein anderer, die Folgen sind indes genau die gleichen:

  • Normalfall (keine Folgen oder GefĂ€hrdung fĂŒr andere Verkehrsteilnehmer): 20 Euro.
  • GefĂ€hrdung anderer Verkehrsteilnehmer: 25 Euro
  • mit Unfallfolge oder SachbeschĂ€digung: 35 Euro

Fehler bei Klingel oder Bremsen

Stellt sich bei einer Verkehrskontrolle oder ÜberprĂŒfung heraus, dass deine Bremsen oder Klingel nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren, droht ebenfalls ein Bußgeld. Erstaunlicherweise sind dem Gesetzgeber funktionierende Bremsen offenbar weniger wichtig als funktionierendes Licht, denn hier gilt: Sind die Bremsen oder die Klingel nicht im vorschriftsmĂ€ĂŸigen Zustand beziehungsweise nicht vorhanden oder nicht benutzbar, wird ein Bußgeld von 15 Euro fĂ€llig.

8 Kommentare

  1. meine enkelin hat verkehrsunterricht ihre gangschaltung ist leicht defekt.der polizist sagte ihn ihn fahrrad sei nicht verkehrssicher.stimmt das?

    • Eine Rechtsberatung darf ich nicht geben. Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass ein Fahrrad seine Verkehrstauglichkeit verliert, nur weil die GĂ€nge bei der Schaltung nicht mehr sauber funktionieren. Das Fahrrad funktioniert ja wahrscheinlich ansonsten prima und ist entsprechend ausgestattet. Da wĂŒrde ich mir also keine Sorgen machen.

      Schade, wenn Kinder durch solche Informationen enttÀuscht werden. :-(

  2. ich wundere mich das FahrrÀder keine Spiegel benötigen denn beim fahren auf den Strassen und den nicht hörbaren Elektroautos kann es beim abbiegen schnell zu UnfÀllen kommen

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